Tiermitnahme im ÖPNV
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"Darf ich mein Tier mit in die Bahn nehmen?"

Florian Benz

am 18. Januar 2019

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Wuppertaler Schwebebahn und Elefantendame Tuffi

Mit dem Elefant in die Bahn

Tiere im ÖPNV sind so eine Sache. Bei Blindenführhunden ist das ganz einfach, der Hund ist speziell trainiert und gehört zum Menschen dazu. Katzen und Hunde, die in ein Körbchen passen und auch größere Hunde sind auch kein Problem, je nach Größe muss eben ein Kinderfahrschein gelöst werden. Aber wie groß darf das Tier werden? Dem Fass den Boden ausgeschlagen hat ein Fall aus Wuppertal.

Für einen Marketing-Gag ließ sich der Zirkus Althoff für den Aufenthalt in Wuppertal etwas ganz besonders einfallen. Die Wuppertaler Schwebebahn gilt als Wahrzeichen der Stadt, sie wurde bereits 1901 eröffnet. Der Zirkus ließ eine Elefantenkuh die Schwebebahn besteigen, um für sein Wuppertaler Gastspiel zu werben. Für die junge Elefantenkuh Tuffi mit ihrem Begleiter wurden fünf Fahrkarten zweiter Klasse gelöst, vier für das Tier und eine für den Begleiter Franz Althoff. Am Gewicht gemessen ein ziemlich guter Preis, wiegt eine junge Elefantenkuh schon rund eine halbe Tonne und damit so viel wie sechs (!) Menschen.

The Elephant Fall in Wuppertal

Neben der Elefantenkuh Tuffi und ihrem Begleiter war der Wagen auch noch voller Journalisten und die Enge machte dem Tier zu schaffen. Es kam, wie es kommen musste: Tuffi konnte sich nicht drehen, geriet durch die Fahrzeuggeräusche in Panik und zerdrückte einen Sitz, bevor sie durch die Seitenwand des Wagens – man möchte schreiben, wie durch Papier – nach draußen sprang. Die Bahn befand sich zu diesem Zeitpunkt etwa zehn Meter über einem Kanal der Wupper, die an der Stelle knapp 50 cm tief Wasser führt.

Wie durch ein Wunder kam Tuffi nach ihrem wahnsinnigen Sprung aus der Schwebebahn mit ein paar Schrammen davon, weil sie in einem besonders matschigen Bereich der Wupper auf ihrem Hinterteil landete. Alle übrigen Schwebebahnfahrer, manche mit Blessuren durch das Gedränge mit der Elefantendame, mussten erst bis zur nächsten Haltestelle fahren, bis sie aussteigen konnten. Die Stelle ihres Sprungs ist noch heute markiert durch einen Elefanten, der auf eine Hallenwand gemalt wurde.

Absturzstelle Elefantendame Tuffi in Wuppertal

Die lieben Tierchen

„Und darf ich nun bei der rnv mein Tier mitnehmen?“ Unser Umgang mit Haustieren ist ziemlich simpel: Natürlich nehmen wir Fahrgäste mit, wenn sie mit ihren tierischen Freunden unterwegs sind – wichtig ist nur, dass der Betrieb durch das Tier nicht gestört wird und andere Fahrgäste nicht bedroht werden. Außerdem brauchen Tiere, die nicht in Transportboxen sind, einen Kinderfahrschein. Ausnahme: Blindenführhunde und Begleithunde für Behinderte sind kostenlos, wenn der Behindertenausweis entsprechend gekennzeichnet ist. So weit so einfach. Aber Elefanten gehen in keine Straßenbahn und keinen Bus. Punkt.

Die Geschichte mit der Elefantendame Tuffi in Wuppertal, so wahnsinnig sie klingt, ist übrigens wahr und so im Juli 1950 passiert. An dieser Stelle ist zu betonen: Was für eine dumme und tierquälerische Idee ist es doch, ein so großes Zootier in ein so „kleines“ Behältnis wie eine Schwebebahn zu zwängen. Tuffi hat den Wuppersprung übrigens ziemlich gut weggesteckt, sie wurde 43 Jahre alt.

 

Handzeichnung der Elefantendame Tuffi

 

Auch bei uns in der Redaktion hat die Geschichte inspiriert. Unsere eigene Interpretation der jungen Elefantendame Tuffi wollen wir euch zum Schluss natürlich auch nicht vorenthalten...

Kommentare

04. Februar 2019

rnv Racing Team

Die Beförderungsbedingungen erstellt der VRN, nicht die rnv.

Aber nun gut, ein bisschen will ich drauf eingehen: Insgesamt ist andere Fahrgäste mit seinen Sachen zu behindern oder den Betriebsablauf zu stören nicht in Ordnung und kann dazu führen, dass man "von der Beförderung ausgeschlossen" wird. Die Transportbox für Tiere sollte auch in Ihrem eigenen Interesse nicht dreimal so groß sein, da Sie sie selbst tragen müssen. Hunde wie auch Kinder werden nur "unter Aufsicht einer geeigneten Person" befördert, sie können sich nicht selbst beaufsichtigen. Vielen Dank für die absurden Vorschläge, das geht mit etwas Fantasie aber noch besser ;)

Für den Regelfuchser alles hier nachzulesen: https://www.vrn.de/mam/tickets/tarif/dokumente/2019_tarif-info.pdf


22. Januar 2019

Bettina P

Liebe RNV,

für Kinder und Hunde muss ich eine Kinderfahrkarte kaufen. "In eigener Verpackung" muss ich das nicht. Jetzt meine Frage :

Ist es gerechtfertigt, dass manche Leute ganze Möbel, große sperrige Koffer, Pflanzen oder ihren halben Hausstand gratis in ihren Bahnen transportieren, aber für meinen nicht mal kniehohen Hund (und Fahrräder) muss ich extra bezahlen? Wie verhält sich das denn wenn der Hund in der Hundebox für umme ist,die Box aber 3 mal so groß ist und 3 mal so viel Platz verbraucht und somit andere Fahrgäste behindert, was er ohne Box unter dem Sitz nicht tun würde?

Oder ich kann ein Kind bis zum 6. Lebensjahr gratis mitnehmen, was ist wenn mein Hund jünger als 6 Jahre ist? Dann muss ich trotzdem zahlen und er darf nichtmal auf dem Sitz sitzen? Was wenn ein unter 6 Jahre altes Kind mit einem Hund über 6 Jahre fährt , zahlt dann nur der Hund ? Zahlt dann nicht der Hund für einen Erwachsenen ,weil er dann als Begleitperson für das Kind zählt ,das ohne Begleitperson wahrscheinlich nicht gratis fährt? Oder was wenn mein hund einen Rucksack trägt, zählt er dann nicht wieder als Gepäck? Wie sie sehen, man könnte das ganze noch weiter ad absurdum führen. Man muss hier mal klar sagen, was ein Hund vor dem deutschen Recht ist - nämlich ein Gegenstand ,eine Sache. Fahrräder sind auch Gegenstände , die kosten extra -Kommoden und Kühlschränke sind auch Gegenstände, die kosten wiederum nichts?

Entschuldigung aber ihr System ist meiner Meinung nach nicht zuende gedacht und Schein mir relativ willkürlich. Sobald ich für meinen Hund ein Ticket ziehe , sitzt er auf einem Sitz neben mir und basta oder ich zahle nicht für ihn weil er ein Gegenstand ist.

Mfg

Bettina P


21. Januar 2019

Dörte Meyer

Frau Knautz, Kinderwagen kosten kein 1/2 Preis sondern sind kostenfrei. Kinder zahlen erst ab 6 Jahren. Somit werden Kinder und Hunde doch irgendwie gleichberechtigt behandelt: in "eigener Verpackung" sind beide kostenfrei ;-)


19. Januar 2019

Knautz Melanie

Das heißt also, mein french. Bully(Ca. 40cm.)

darf für "umme" fahren,wenn er in'ner Transportbox ist-die wesentlich mehr Platz einnimmt ?

Ist doch paradox: zwischen meinen Füßen nimmt er gar keinen Platz weg !

2.Pradoxum :

Hundetransportbox = kostenlos,

Kinderwagen = 1/2 Preis !

Seltsame Logik,aber...

MfG Knautz M


19. Januar 2019

Knautz Melanie

Das heißt also, mein french. Bully(Ca. 40cm.)

darf für "umme" fahren,wenn er in'ner Transportbox-die wesentlich mehr Platz einnimmt ?

Ist doch paradox: zwischen meinen Füßen nimmt er doch keinen Platz weg !

2.Pradoxum :

Hundetransportbox = kostenlos,

Kinderwagen = 1/2 Preis !

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