Aufklärung für jugendliche Schwarzfahrer
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Kooperation setzt auf Aufklärung bei Teenagern

René Weintz

am 24. Januar 2020

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Fahrkartenkontrolleure bei der Arbeit

Zusammenarbeit mit Haus des Jugendrechts verlängert

Das Haus des Jugendrechts Mannheim arbeitet schon seit Jahren mit uns, der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv), und dem Internationalen Bund (IB) zusammen. Diese Kooperation wurde jetzt verlängert.

Alternativen und Perspektivwechsel

Viermal jährlich organisieren wir gemeinsam mit Sozialarbeitern des IB einen sogenannten Leistungserschleicherkurs. In diesem Kurs bringen wir „Schwarzfahrern“ näher, welche Folgen das „Leistungserschleichen“ für sie persönlich haben kann und welche Schäden dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie der Gesellschaft dadurch entstehen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen hierbei uns und unsere Beförderungs- sowie Tarifbestimmungen kennen und erhalten wertvolle Tipps zum Ticketkauf.

Ziel ist schließlich, Alternativen zum sogenannten „Schwarzfahren“ zu erarbeiten. Hierbei ermöglicht der Dokumentarfilm „Prüfer am Limit“, der Mannheimer Fahrscheinprüfer in ihrem Berufsalltag zeigt, den Jugendlichen einen Perspektivwechsel und macht unter anderem auch die wirtschaftliche Notwendigkeit regelmäßiger Kontrollen deutlich.

Das Haus des Jugendrechts Mannheim ist für Straftaten von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden zuständig. In diesem arbeiten Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendhilfe in Strafverfahren behördenübergreifend unter einem Dach.

Im Jahr 2019 wurden etwa 30.000 rnv-Fahrgäste wegen Erschleichens von Leistungen beanstandet. Infolgedessen wurden etwa 4.400 Strafanträge bei der Staatsanwaltschaft gestellt.

Seit 2016 besteht die Zusammenarbeit zwischen den Partnern, dem Mannheimer Haus des Jugendrechts, der Stadt Mannheim, dem Polizeipräsidium der Staatsanwaltschaft, der rnv und dem IB bereits. Wenn in Mannheim Jugendliche beim „Schwarzfahren“ in öffentlichen Verkehrsmitteln ertappt werden, verfügt die Staatsanwaltschaft im Haus des Jugendrechts die Teilnahme an dem neuen „Leistungserschleicherkurs“. rnv, IB und das Haus des Jugendrechts haben den eintägigen Kurs gemeinsam konzipiert. Aktuell wird das Kursangebot für Leistungserschleicherinnen und Leistungserschleicher im Alter von 14 bis 20 Jahren viermal im Jahr in den Räumlichkeiten des IB durchgeführt, und das schon seit 2016.

Infobox

Das Haus des Jugendrechts hat seine Arbeit im Januar 2015 aufgenommen. Es ist für Straftaten von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden im Stadtgebiet Mannheim zuständig. Hier arbeiten Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendhilfe im Strafverfahren behördenübergreifend unter einem Dach.

Weitere Informationen gibt es unter www.hdjr-ma.de

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