Sandra Grundler

am 04. März 2020

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Nach der Vorlesung Großes bewegen

Pole Position im #rnvRacingTeam

Im Café kellnern, Flyer verteilen oder im Supermarkt Regale einräumen – Studentenjobs gibt es wie Sand am Meer. Aber wer kann schon behaupten, dass er neben dem Studium einen 60-Tonner lenkt?  Bei uns haben Studierende die Möglichkeit, einen ganz besonderen Nebenjob zu erlernen. Denn wir bilden studentische Aushilfen als Straßenbahnfahrerinnen und -fahrer aus.

Speziell für Studis bieten wir in der vorlesungsfreien Zeit verkürzte Ausbildungskurse an, in denen man innerhalb von zwei Monaten den Beruf des Straßenbahnfahrers erlernen kann. Dabei werden neben theoretischen Kenntnissen auch praktische Fahrfähigkeiten vermittelt, sowohl virtuell im rnv-Fahrsimulator als auch live beim Fahrunterricht auf Strecke. Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer erwerben neben der erforderlichen Fahrerlaubnis alle berufsbezogenen Qualifizierungen zur Ausübung der Tätigkeit als Straßenbahnfahrerin bzw. -fahrer.

Ausbildung im Fahrsimulator

Manni und Jürgen suchen Verstärkung ;)

Der nächste Ausbildungskurs für studentische Aushilfsfahrerinnen und -fahrer findet von 13. Juli bis 5. September 2020 statt. Die Ausbildung erfolgt in einer Sechs-Tage-Woche von Montag bis Samstag.

Studentische Aushilfsfahrerinnen und -fahrer werden im gesamten rnv-Verkehrsgebiet eingesetzt, also in den drei Städten Heidelberg, Ludwigshafen und Mannheim sowie den Umlandgemeinden, von der Weinstraße bis zur Bergstraße.

Für die rnv sind die Studierenden eine wertvolle Ergänzung im Fahrbetrieb, denn sie sind vollwertige Fahrerinnen und Fahrer, die in Spitzenzeiten nach Bedarf entlasten können und uns so mehr Flexibilität bei der Fahrplanung ermöglichen.

Neugierig? Mehr Infos gibt es in diesem Video:

Kommentare

18. März 2025

Samuel Albert

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hatte mich vor kurzem bei Ihnen auf die folgende Stellenausschreibung als Straßenbahnfahrer beworben:

Kennziffer: 2024-0124

Studentische Aushilfe - Straßenbahn Sommersemester 2025 (m/w/d)

Leider erhielt ich heute von Ihnen eine Absage mit der Begründung, ich könne nicht bei Ihnen arbeiten, da ich kein Student bin.

Gegen diese Entscheidung möchte ich Beschwerde einlegen. Ein Studium ist keine Voraussetzung für die Arbeit als Straßenbahnfahrer. Ich erfülle sämtliche von Ihnen genannten Voraussetzungen. Ich bin gelernter Eisenbahner im Betriebsdienst, Fachrichtung Lokführer und Transport und habe mehrjährige Berufserfahrung bei DB Cargo im Schienengüterverkehr. Ich verfüge über den Führerschein Klasse B ohne Punkte in Flensburg, über ein einwandfreies Führungszeugnis, über muttersprachliche Deutschkenntnisse sowie selbstverständlich über uneingeschränkte Fahr- und Schichtdiensttauglichkeit.

Ich kann daher ebensogut an Ihrer Ausbildung gemeinsam mit den Studenten teilnehmen und kann selbstverständlich die Ausbildung und Streckenkunde in Vollzeit absolvieren, und kann anschließend bei Ihnen als Aushilfsfahrer in Teilzeit arbeiten, auch wenn ich kein Student bin. Die Stelle ist auf Ihrer Website ausdrücklich als "geringfügige Beschäftigung" ausgeschrieben, folglich ist es auch keine Voraussetzung, dass ich nach Abschluss der Ausbildung zwingend in Vollzeit arbeiten muss.

Meine Eigenschaft als Nicht-Student bringt für Sie sogar noch den Vorteil, dass ich viel flexibler einsetzbar bin, da ich rund um die Uhr verfügbar bin und keinerlei Zeitbedarf für Vorlesungen usw. habe. Bei Studenten ist davon auszugehen, dass diese nach wenigen Jahren Ihr Unternehmen wieder verlassen werden. Ich hingegen möchte in jedem Fall dauerhaft bei Ihnen arbeiten, nur eben nicht in Vollzeit, sondern in Teilzeit (maximal 25 Stunden pro Woche).

Ich bin fast täglich als Fahrgast mit den Bahnen der rnv unterwegs und wohne seit Geburt hier in der Region und verfüge daher bereits über eine gute Ortskenntnis. Wollen Sie sich diese Vorteile wirklich entgehen lassen, nur weil ich kein Student bin? Nach meinem Kenntnisstand suchen Sie derzeit neue Arbeitskräfte und neues Fahrpersonal, und eine Ihre besten Optionen - nämlich mich - wollen Sie ohne jedewede Begründung ablehnen, nur weil ich kein Student bin? Für den Einsatz im Fahrdienst ist es nicht relevant, ob ich Student bin oder nicht. Aus welchem Grund stellen Sie die Bürokratie über den Menschen? Bei mir steht stets der Mensch an erster Stelle.

Eine derartige Entscheidung kann ich in keinster Weise nachvollziehen, ich bitte Sie daher höflichst um Ihre Rückmeldung und um ein Vorstellungsgespräch mit dem Ziel des Abschlusses eines Arbeitsvertrages. Sie als Arbeitgeber haben hierdurch keinerlei Risiken, da der Arbeitsvertrag mit einer Probezeit von bis zu 6 Monaten beginnt, sodass Sie mir ohne Angabe von Gründen wieder kündigen könnten, für den unwahrscheinlichen Fall, dass Sie mit meinen Arbeitsleistungen nicht zufrieden sein sollten. Ebenfalls gibt es die Möglichkeit eines zunächst befristeten Arbeitsvertrages. Weiterhin erhebe ich keinerlei Ansprüche an mein Gehalt, sondern ich bin selbstverständlich bereit, für den gesetzlichen Mindestlohn zu arbeiten.

Sollte ein Arbeitsbeginn in diesem Jahr nicht mehr möglich sein, bin ich selbstverständlich gerne auch bereit, zu einem späteren Zeitpunkt, etwa im Jahr 2026, bei Ihnen einzusteigen.

Mit der höflichen Bitte um Ihre Rückmeldung verbleibe ich

Mit freundlichen Grüßen

Samuel Albert


14. April 2024

Jakob

Macht man während der Ausbildung einen Personenbeförderungsschein? Braucht man diesen um sich zu bewerben? Sehtest vorher machen?


04. März 2020

Linus Röseler

Ich werde erst 6 Tage nach Ausbildungsende 21, ist die Ausbildung dann trotzdem möglich?

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