Eine Frage der Rücksichtnahme – und des Anstands
Seit Beginn der Maskenpflicht in Bus und Bahn sowie an Haltestellen erreichen uns immer wieder Beschwerden von Fahrgästen und auch Rückmeldungen von unseren Fahrerinnen und Fahrern, dass sich ein Fahrgast nicht an die Maskenpflicht in unseren Fahrzeugen und auch an unseren Haltestellen hält. Auch wenn wir nach wie vor feststellen, dass die überwiegende Mehrheit der Fahrgäste mit Maske im ÖPNV unterwegs ist, müssen wir das Problem grundsätzlich anerkennen: Es gibt immer noch Unbelehrbare, die partout keine Rücksicht nehmen wollen und sich nicht an die Spielregeln halten wollen, die die aktuelle Situation uns aufzwingt.
Das entscheidende Wort ist hierbei „wollen“. Denn nach gut vier Monaten des Corona-bedingten Ausnahmezustands in Deutschland gibt es keine Ausreden mehr. Keiner kann sich mehr auf Unwissenheit berufen. Die Einführung der Maskenpflicht ist lange genug her und alle möglichen Stellen, darunter auch die rnv, haben einen großen Aufwand betrieben, um auf die Maskenpflicht hinzuweisen und aufzuklären. Und auch Masken bekommt man mittlerweile, anders als in den Anfangstagen der Pandemie, wirklich an jeder Ecke.
Das bedeutet: Wer jetzt nach wie vor ohne Maske im ÖPNV unterwegs ist, WILL keine Maske tragen, sondern verstößt bewusst und wissentlich gegen die Corona-Verordnung, gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme (das nicht nur im Straßenverkehr gilt) und – sind wir doch mal ehrlich – gegen ein Mindestmaß an zwischenmenschlichem Anstand.
Wir sind auch wütend
Von daher können wir die Wut vieler Menschen, die sich bei uns über Maskenverweigerer ärgern, mehr als nur nachvollziehen – wir sind selbst wütend. Leider sind die Möglichkeiten, die uns als Unternehmen zur Lösung des Problems zur Verfügung stehen, sehr begrenzt. Unserer Fahrerinnen und Fahrer, die vielen zuerst als Verantwortliche in den Sinn kommen, müssen sich zuerst auf das sichere Bewegen ihres Fahrzeuges konzentrieren und dazu naturgemäß vor allem nach vorne schauen. Der Job ist anspruchsvoll genug und das Augenmerk liegt auf der zuverlässigen Beförderung unserer Kunden. Und auch wenn ein Verstoß gegen die Maskenpflicht auffällt oder an unser Fahrpersonal herangetragen wird, sind die Handlungsmöglichkeiten gering. Wir können mit einer Banddurchsage im Fahrzeug auf die Maskenpflicht hinweisen und tun dies auch regelmäßig (was im Übrigen auch oft genug zu Beschwerden von Fahrgastseite führt). Manch ein Fahrgast fühlt sich durch eine solche Ansage an die Maske erinnert, die er oder sie noch in der Tasche hat oder aber an der Ehre gepackt und zeigt sich dann doch einsichtig. Maskenverweigerung ist aber kein Problem mangelnder Information, sondern mangelnder Einsicht und damit Absicht, weshalb Bandansagen nicht immer zum Erfolg führen.
Im Ernstfall stehen unsere Fahrerinnen und Fahrer bei Maskenverweigerung nun vor der Wahl: Bus oder Bahn, und damit unsere Fahrgäste, stehen lassen und auf Eintreffen der Polizei warten, oder zähneknirschend die Fahrt fortsetzen. Wir haben ersteres in den letzten Wochen und Monaten durchaus schon getan, was, wenig überraschend, ebenfalls zu massiven Beschwerden geführt hat. Man kann sich gut ausmalen, was es bedeutet, wenn eine vollbesetzte Bahn an einer Schlüsselstelle wie der Kaiser-Wilhelm-Straße, dem Paradeplatz oder dem Heidelberger Bismarckplatz zehn Minuten nicht vom Fleck kommt. Von den betrieblichen Auswirkungen, die sich von einem Fahrzeug auf das ganze Verkehrsgebiet ausbreiten, sind nicht nur einige Dutzend, sondern gleich hunderte von Fahrgästen betroffen.
Die Polizei brauchen wir für die Durchsetzung der Maskenpflicht übrigens unbedingt. Nicht zuletzt deshalb, weil das Land Baden-Württemberg eine ganz klare Aufgabenteilung vorsieht: Die Polizei und kommunalen Ordnungsbehörden setzen die Maskenpflicht durch. Die ÖPNV-Unternehmen unterstützen dabei durch Informationen und Hinweise. Ein Bußgeld verhängen können wir ebenfalls nicht, weil wir – richtig – keine Ordnungsbehörde sind. Und um eine Art „Erhöhtes Beförderungsentgelt“ ähnlich wie beim Schwarzfahren zu kassieren gibt es – zumindest aktuell - keine Rechtsgrundlage.
#Ufflosse
Und was bleibt nun? Es gibt nur ein Patentrezept: #Ufflosse! Bitte zieht eine Maske auf, schützt Mitmenschen und im Umkehrschluss auch euch selbst. Und „vorbei“ ist Corona, so sehr sich das auch viele wünschen, nicht.
Weitere Infos unter: www.rnv-online.de/coronavirus