Guten Tag, meine Damen und Herren, die Fahrscheine bitte!
Mit Sicherheit kennt jeder Nutzer des ÖPNV die Szene: Eine Gruppe von Kontrolleuren betritt die Bahn, begrüßt die Fahrgäste und wandert mit ihrer Fahrscheinprüfung langsam durch das Fahrzeug. Nachdem man selbst (selbstverständlich!) freundlich die eigene Fahrkarte gezeigt hat ist für einen selbst auch alles erledigt. Aber irgendwo weiter hinten im Wagen ist manchmal dieser eine Fahrgast, der mit den Damen und Herren des Kontrolleursteams ein längeres Gespräch zu führen hat.
Was hinter der sogenannten Beanstandung steckt – so der korrekte Begriff, wenn etwas mit dem Fahrschein nicht ganz stimmt – weiß man als 08/15-Fahrgast allerdings selten. Überhaupt ist die Welt der Fahrscheinprüfung recht unbekanntes Terrain. Bei der bloßen Beanstandung geht es nicht direkt um das Schwarzfahren und nicht jeder beanstandete Fahrgast ist damit ein Schwarzfahrer. Oftmals ist es nur eine vergessene Dauerkarte, die recht simpel nachgereicht werden kann. Wer ein gültiges Ticket besitzt, aber es einmal vergessen hat, für den ist die Situation eher entspannt. Der berüchtigte Schwarzfahrer ist hingegen jemand, der unter Vorsatz ohne Fahrschein fährt oder sogar einen manipulierten Fahrschein verwendet. Dann werden auch die bekannten 60 Euro sogenanntes „erhöhtes Personenbeförderungsentgelt“ (EBE) fällig.
Warum kontrollieren?
Aber warum muss es denn sein, warum werden Bahnen und Busse kontrolliert? Die Kontrolle dient verschiedenen Zwecken. Sie ist allein nötig, um den Verkauf der Tickets aller anderen Fahrgäste zu legitimieren. Schließlich kostet es Geld, den ÖPNV bereitzustellen und der Fahrkartenverkauf muss seinen Teil an den Kosten beitragen. Würden Busse und Bahnen fahren mit dem Gottvertrauen, dass die vielen Fahrgäste schon selbstständig Karten kaufen und abstempeln, glichen Bus und Stadtbahn einem kameralosen Supermarkt mit Vertrauenskasse: Schlicht nicht tragbar. Fahrgäste mit einer Dauerkarte sollen durch die Kontrolle auch das Gefühl bekommen, dass es sich gelohnt hat, die Karte zu kaufen. Zudem sorgt eine gewisse Präsenz des Kontrollpersonals – ergänzt durch die Kolleginnen und Kollegen von Sicherheit & Service – für das Gefühl von ebenjener Sicherheit. Darüber hinaus gilt für uns von der rnv eine Vorgabe des VRN (Rhein-Neckar-Verkehrsverbund): Von allen beförderten Fahrgästen müssen nachweislich mindestens ein Prozent kontrolliert werden. Das verdichten wir auf derzeit knapp zwei Prozent aller Fahrgäste, die kontrolliert werden. Auf diese Weise werden pro Jahr knapp drei Millionen Fahrgäste kontrolliert.
Wer kontrolliert?
Die Fahrscheinprüfung setzen meist vierköpfige Teams um, die pro Tag auf den Fahrten in verschiedenen Ecken des rnv-Verkehrsgebiets unterwegs sind. Dort kontrollieren sie im Zuge Ihres Arbeitstags etwa 30 Fahrzeuge. Zu viert lässt sich flexibel arbeiten, alle Kontrolleure können gegenseitig auf sich aufpassen. Koordiniert werden die Teams der Prüfer über die Zentrale in Mannheim. Jedes Team bekommt einen Bezirk zugewiesen. Dabei dürfen die Teams selbst einschätzen, wann sie welchen Bus und welche Bahn betreten. Sie bewegen sich daher kreuz und quer durch ihren zu prüfenden Bezirk.
Was passiert mit dem Schwarzfahrer?
Wer keine Fahrkarte hat und trotzdem fährt, fährt schwarz. Wird man nun kontrolliert und beanstandet, müssen zunächst vor Ort die Daten erfasst werden. Schließlich muss klar sein, wer hier (schlimmstenfalls wieder einmal?) die Leistung erschleicht – so der korrekte Ausdruck. Falls die Daten nicht erfassbar sind oder nicht stimmen, kommt auch die Polizei dazu, die dann zur nächsten passenden Haltestelle gerufen wird. Erst nachdem der Fahrgast und die Prüfer ausgestiegen sind, kann die Bahn weiterfahren, diese muss schließlich ihren Plan einhalten. Für alle Fahrgäste ärgerlich wäre, wenn ein Bus oder eine Bahn aufgrund eines Schwarzfahrers auch noch Verspätung bekommt. Ein verbreitete Unklarheit betrifft die Rechte des Prüfers: Der Kontrolleur darf den Schwarzfahrer festnehmen (§127 STPO, das sogenannte „Jedermannsrecht“), da dieser eine Straftat begeht – solange, bis die Polizei dann übernimmt. Die 60 Euro, die der beanstandete Schwarzfahrer zahlen muss, können am nächsten Tag in der Mobilitätszentrale entweder in bar bezahlt oder überwiesen werden. Beim Prüfer selbst kann das erhöhte Beförderungsentgelt hingegen nicht mehr bezahlt werden, da diese aus Sicherheitsgründen keine Kassen mehr bei sich tragen.
Schon gewusst?
Fahrkarten gibt es viele verschiedene – die Hauptsache ist natürlich, bei seiner Fahrt mit dem ÖPNV ein Ticket vorzeigen zu können. Auch wer schon unterwegs ist, hat genug Mittel und Wege, um sich eine Fahrkarte zu besorgen. Hier gibt es mehr Informationen: www.rnv-online.de/tickets/tickets-unterwegs
Wer vor all den möglichen Fahrkarten kurz verwirrt ist, kann sich auch digital beraten lassen. Um für das persönliche Fahrverhalten das jeweils beste Ticket zu finden, bietet sich unser Ticket-Assistent an: www.rnv-online.de/tickets/ticket-assistent