Sarah Herrmann

am 08. März 2019

Kristine Schäffler
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Christa von Engel Straßenbahnfahrerin aus Leidenschaft

Seit 34 Jahren Straßenbahnfahrerin aus Leidenschaft

Christa von Engel liebt alles, was rollt. Ihre Leidenschaft, Straßenbahn- und Busfahren, ist für sie nicht einfach nur ein Job – sondern eine Berufung. Seit 34 Jahren ist die 67-Jährige auf Mannheims Schienen unterwegs – zuerst bei der MV (Mannheimer Verkehr), heute bei uns, der rnv. Tag für Tag ist sie eine der vielen Frauen und Männer, die uns bewegt und dafür sorgt, dass wir sicher #hie- und auch wieder #hämkumme. Erlebt hat sie viel als Straßenbahnfahrerin in einer vermeintlichen Männerdomäne. In den 1970er Jahren vertraten ÖPNV-Experten aus der Region noch die These, dass Frauen die körperlichen Voraussetzungen für den Fahrdienst fehle. Dass Fahrerinnen während des Zweiten Weltkriegs den ÖPNV in der Region und darüber hinaus am Laufen hielten, war zwischenzeitlich in Vergessenheit geraten. Doch seitdem hat sich viel getan. In Deutschland, auf der Welt und auch hier in der Region. Frauen sind nicht nur aus dem Fahrdienst, sondern auch aus allen anderen Tätigkeitsfeldern nicht mehr wegzudenken. Bei uns gibt es sie nicht mehr, diese Männerdomäne: 1984 wurden die ersten Frauen zum Ausbildungskurs zu Stadtbahnfahrerinnen zugelassen. 1989 folgte schließlich die Ausbildung zur Busfahrerin. Christa von Engel hat von diesen beiden Meilensteinen nicht nur profitiert, sie setzte sich gegen Vorurteile durch, behauptete sich in einer bisher von Männern geprägten Arbeitswelt und steht bis heute ihre Frau.

Video

Die Geschichte der Frauen in Verkehrsunternehmen seit 1900

Auszug aus "Selbstbewusst auf jeder Linie: Vom Fahrdienst bis in die Führungsebenen – Frauen bei der rnv":

"Ab 1915 sprach man von „fühlbarem Mangel“ an Personal bei den Verkehrsbetrieben aufgrund der Einberufungen. Um dem zu begegnen, wurden zunächst Frauen für einen 14-tägigen Ausbildungskurs zur Schaffnerin geworben. Der Taglohn betrug 3,50 Mark, nach zwei Monaten 4 Mark zuzüglich Kriegszulagen. Der Dienst betrug neuneinhalb Stunden einschließlich der Vorbereitungszeit am Morgen und der Abrechnungszeit am Abend. Zur Vergütung bedurfte es offensichtlich einer Klarstellung durch die Großbadische Generaldirektion der badischen Staatsbahnen an das städtische Straßenbahnamt im Mai 1915. Die Direktion wies an, wegen der „gleichen Verwendung“ den weiblichen Schaffnern die „gleiche Vergütung“ wie den „männlichen Kriegsaushülfen“ zu zahlen. Die Geschichte der Fahrerinnen wiederum startete etwas später, im November 1915. Zu diesem Zeitpunkt ging ein Bericht beim Bürgermeisteramt ein, der die Ausbildung von Wagenführerinnen vorsah. Am 21. Dezember 1915 wurde die „versuchsweise Verwendung weiblicher Personen im Wagenführerdienst unter der Voraussetzung, dass die Bedienung der Handbremse keine größere Kraftanstrengung erfordert“, genehmigt. Eine weitere Bedingung: Für den Fahrdienst mussten Bewerberinnen mindestens 21 Jahre alt sein. Wenige Wochen später begannen sieben Frauen den ersten Kurs ihrer Ausbildung zur Wagenführerin. ..."

Weiterlesen in der Broschüre...

 

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